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AGB

Alles was Sie wissen müssen. Und mehr!

Geltungsbereich

 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

 

Vertragsabschluss

 

Der Käufer ist an seinen Auftrag gebunden. Da der Verkäufer die Produkte ausdrücklich für den Käufer bestellt und diese nur auf Anfordung für den Kunden gefertigt werden, ist eine Stornierung der Ware ausgeschlossen. Ein Storno ist nur möglich, wenn dies im Auftrag oder Angebot gesondert erwähnt wird und der Käufer die Kosten dafür übernimmt.

 

Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Der Vertrag kommt zustande, wenn er von Käufer und Verkäufer unterschrieben wird oder der Verkäufer schriftlich die Annahme einer Bestellung erklärt. Mit der Auftragsunterzeichnung oder -annahme wird eine Anzahlung von mindestens 50% des Warenwertes zur Zahlung fällig. Bei Sonderanfertigungen ist Vorauskasse fällig. Anzahlungen oder Vorauskasse startet erst den Bestellvorgang.

Falls nicht anderslautend bestätigt, gelten die Preise ab Bordsteinkante Ladenlokal oder Spedition. Montagen und Lieferung sind grundsätzlich nicht im Kaufpreis enthalten.

 

Lieferzeiten

 

Die Lieferzeit beträgt, wenn nicht anders angegeben 10 bis 14 Wochen. Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er die schriftlich zu setzende Nachfrist auf acht Wochen festlegt. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, stehen ihm Vertragsauflassung und Schadenersatz nicht zu.

 

Versand und Gefahrenübergang

 

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Käufer oder die den Transport ausführende Person übergeben worden. Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

Der Käufer hat sich auch ohne Hinweis des Verkäufers davon zu überzeugen, dass die von ihm gekaufte Ware von den Ausmaßen in seine Wohnung oder sein Haus passt. Sollte sie nicht passen, ist er dennoch zur Abnahme verpflichtet.

 

Der Transport ist nicht im Kaufpreis enthalten. Sollte der Transport vom Verkäufer ohne gesonderte Berechnung ausgeführt werden, so ist dies eine reine Gefälligkeitshandlung.

Abnahmeverzug

 

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden Frist unter Androhung, nach fruchtlosem Ablauf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme der für ihn bestellten Ware ausdrücklich verweigert, kann der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt 100 % des Kaufpreises zzgl. 9,25% Zinsen und etwaig entstehender Lagerkosten, wenn nicht der Käufer nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden ist.

 

Gewährleistung und Haftung

 

Ist bei Verträgen über die Lieferung neu hergestellter Produkte die Sache mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. der Verkäufer kann nach seiner Wahl auch Ersatz liefern; nur bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder bis zu zwei Nachbesserungen innerhalb einer vom Käufer zu setzenden angemessenen Frist steht dem Käufer ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Liefergegenstand vom Besteller oder Dritten unsachgemäß behandelt wurde.

 

Der Käufer muss die Ware bei Erhalt unverzüglich prüfen. Offensichtliche Mängel muss er dem Versender schriftlich bei Abnahme dokumentieren, da so eine Anerkennung eines Transportschadens nicht mehr möglich ist. Die Ware muss unverzüglich bis spätentens 36 Stunden nach Eintreffen ausgepackt, geprüft und eventuelle Reklamationen dem Verkäufer schriftlich und Foto mitgeteilt werden. Originalverpackungen sollen für eine eventuelle spätere Versendung aufgehoben werden.

Handelsübliche Farb- Maserungs- oder sonstige Produktabweichungen insbesondere im Farbton bleiben vorbehalten.

 

Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für die Nachlieferbarkeit der Produkte zu einem späteren Zeitpunkt als dem des Abschlusses.

 

 

Glas-und Oberflächenschäden

 

Bei Erhalt von gläserner Ware hat der Käufer die Ware unverzüglich bei Anlieferung zu prüfen und dem Verkäufer über Schäden vor Abnahme vom Versender Mitteilung zu machen. Spätere Reklamationen wegen Glasbruch oder Kratzer und Lackschäden können nicht anerkannt werden.

 

Rücktritt

 

Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat.

 

 

Lieferung zur Ansicht oder auf Lieferschein

 

Erhält ein Kaufinteressent Waren zur Ansicht oder auf Lieferschein, muss die Rückgabe innerhalb 10 Tagen oder gesondert vereinbarter Frist erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Kaufvertrag als geschlossen.

In der Zeit der Ansicht haftet der Kaufinteressent für jede Verschlechterung oder Untergang der Ware, unabhängig vom Verschulden.

 

Lieferung und Montage

 

Der Verkäufer haftet für Schäden bei der Anlieferung und Montage nur, soweit diese gesondert erwähnt und berechnet

wurden. Ansonsten handelt es sich um eine vom Kauf unabhängige Gefälligkeits-handlung bei der die Haftung ausgeschlossen ist.

 

Bei vergeblicher Anlieferung ist der Käufer auch dann zur Übernahme der Kosten verpflichtet, wenn zunächst keine entgeltliche Lieferung vereinbart war.

 

Sollte die Anlieferung mit größerem Aufwand verbunden sein, als ein normales Verbringen der Möbel in das Objekt des Käufers und dies vorher nicht mitgeteilt wurde, so hat dieser die entstehenden Kosten zu tragen.

 

Planung und Kostenvoranschlag

 

Kostenvoranschläge für Reparaturen werden vor allem berechnet, wenn die Reparatur nicht ausgeführt werden soll.

Pläne, Entwürfe oder Skizzen sind unser geistiges Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht. Erst mit dem Kauf der Planung oder der geplanten Produkte erwirbt sich der Käufer Besitz- und Nutzungsrecht.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung verbleibt das Eigentum beim Verkäufer.

 

Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

 

Zahlung und Erfüllungsort

 

Die Zahlung der Ware oder Dienstleistung ist laut § 284/3 BGB sofort fällig. 30 Tage nach Zugang tritt ohne Mahnung der Verzug ein. Ist der Verkäufer im Rahmen einer Gesamtleistung mit Teilleistungen in Verzug, ist der Käufer berechtigt, die Restzahlung für diese Teilleistungen, nicht aber für die Gesamtleistung, zu verzögern.

 

Ist der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 9,25% geltend zu machen.

Bei vereinbarter Ratenzahlung wird bei Verzug der Raten die gesamte Restkaufsumme zur sofortigen Zahlung in Rechnung gestellt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

 

Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, behalten die restlichen ihre Wirkung.

 

QUESTION

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